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KATASTROPHE NACH DER KATASTROPHE –
VERSUCHTE ENTSCHÄDIGUNGSVEREITELUNG AUF POLNISCH
Auch zweieinhalb Jahre nach der Katastrophe von Kattowitz ist eine Regulierung der Schäden auf europäisch üblichem Niveau noch immer nicht in Sicht. Die Gesellschaft, die die Messe in Kattowitz betreibt, hat sich nur mit ca. 1,3 Millionen EUR gegen Haftpflichtschäden versichert. Das ist bei Weitem nicht ausreichend.
Der auf internationales Schadensrecht spezialisierte Opferjurist Dr. Ulrich von Jeinsen aus Hannover, der 120 Betroffene aus Polen, Belgien, den Niederlanden und Deutschland vertritt, schätzt, dass zu einer Regulierung aller Schäden der Verletzten sowie der Hinterbliebenen der getöteten Opfer ein Betrag von mindestens 20 Millionen EUR notwendig sein wird.
Weil andere Anwaltskanzleien dieselben Erfahrungen gemacht haben, hat sich Dr. von Jeinsen jetzt mit der polnischen Anwaltskanzlei Wolanski sowie der Hamburger Kanzlei Vehlow zusammengeschlossen. Gemeinsam vertreten sie ca. 300 Geschädigte.
Partneranwälte Kattowitz
von links nach rechts: Rechtsanwalt Wilmans (Vehlow), Rechtsanwalt Car (Wolanski), Rechtsanwältin Jurgas (Vehlow), Rechtsanwältin Anna Konert (Göhmann), Rechtsanwalt von Jeinsen (Göhmann), Jan Switala (ein hoher Vertreter des polnischen Brieftaubenzüchterverbandes, der ebenso wie die deutsche Seite unsere Arbeiten intensiv unterstützt).
Bei einem Treffen in Warschau am 7. August 2008 einigten sich die Anwaltskanzleien Wolsanski (Sopot, Polen), Göhmann (Hannover, Deutschland) und Vehlow (Hamburg, Deutschland) darauf, ihre Aktivitäten künftig zu bündeln. Weitere Berichte kommen in Kürze.