Der polnische Staat muss für die Schäden eintreten
Dr. von Jeinsen hat – wie auch andere Anwälte – bisher vergeblich versucht, den polnischen Staat mit in die Verantwortung zu ziehen. Die polnische Regierung hat bisher jede Diskussion darüber abgelehnt.
Nachdem nun ein polnisches Gericht erstmals in der ersten Instanz einer Schadensersatzklage gegen den polnischen Staat stattgegeben hat, bereiten die Anwaltskanzleien Göhmann, Wolanski und Vehlow jetzt eine Klage für alle ihre Mandanten vor, in der die volle Schadenssumme geltend gemacht werden wird.